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Vorsteuervergütungsverfahren bei Fehlen von Inlandsumsätzen
Liegen die Voraussetzungen der Vorsteuererstattungsverordnung (BGBl. Nr. 279/1995 i. d. g. F.) vor, so sind die Vorsteuern nach diesem Verfahren geltend zu machen (insbesondere ist ein rechtzeitiger Erstattungsantrag erforderlich). Dies gilt auch dann, wenn aufgrund von Vorjahresumsätzen das Unternehmen zur Umsatzsteuerveranlagung erfasst ist (-G/10).