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GesRZ 5, Oktober 2013, Seite 241

Liebe Leserinnen und Leser!

Susanne Kalss

Am ist es genau 20 Jahre her, dass das PSG im BGBl kundgemacht wurde. Aus Anlass dieses Jubiläums fand am – am 20. Jahrestag der Beschlussfassung des Gesetzes im Nationalrat – ein Symposion zum Stand und zur Entwicklung des Privatstiftungsrechts statt. Rund 3.600 gegründete Privatstiftungen belegen die Bedeutung dieser Einrichtung, selbst wenn diese Zahl bis zum Juli 2013 auf 3.274 gesunken ist und aktuell mehr Privatstiftungen gelöscht als neu gegründet werden. Sie präsentierte sich als Rechtsform für neue wirtschaftliche –meist eigennützige – Aktivitäten, die auch für gemeinnützige Tätigkeiten offen ist. Die zahlreichen Entscheidungen des OGH belegen, dass das Privatstiftungsrecht eine lebendige Materie ist, die viele Rechtsfragen aufwirft, vor allem aber die Praxis vor schwierige Entscheidungen sachgerechter Gestaltungen stellt.

Die Privatstiftung darf nicht mit dem Bild einer herkömmlichen gemeinnützigen Stiftung verwechselt werden. Die traditionelle Stiftung, die auf lange Sicht losgelöst vom Stifter gemeinnützige Zwecke ohne Mitwirkung der Begünstigten verfolgt, hat nur eine entfernte Ähnlichkeit mit der Privatstiftung. Maßgebliches Vorbild der Privatstiftung...

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