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GesRZ 5, Oktober 2013, Seite 294

Übertragung von Minderheitsbeteiligungen an die Mieter-GmbH als Machtwechsel?

§ 12a MRG

1. Eine Änderung der rechtlichen Entscheidungsmöglichkeiten liegt (nur) dann vor, wenn es dem Machtträger aufgrund seiner gesellschaftsrechtlichen Position möglich ist, die Geschicke der Gesellschaft faktisch zu bestimmen.

2. Dies ist bei einer (auch mehrfachen) Veräußerung von Minderheitsbeteiligungen nicht der Fall, wenn keine Akkumulierung der Beteiligungen erfolgt und das für die Beschlussfassung der Gesellschafter erforderliche Quorum (hier 70%) einen entscheidenden rechtlichen Einfluss eines Gesellschafters zusätzlich erschwert.

(LGZ Wien 38 R 327/11m; BG Hernals 16 MSch 3/11v)

Die Antragsteller sind grundbücherliche Eigentümer einer bebauten Liegenschaft in Wien, die Antragsgegnerin – eine GmbH – ist Mieterin von dort befindlichen Ordinationsräumlichkeiten. Bei Abschluss des Mietvertrages waren fünf Gesellschafter mit einem Anteil von je 20 % an der Antragsgegnerin beteiligt. Durch eine Reihe von Veräußerungsvorgängen wurden in der Folge insgesamt 60 % der Geschäftsanteile (bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung 80 %) an verschiedene Erwerber übertragen, wobei jeder der Gesellschafter wieder nur eine Minderheitsbeteiligung von jeweils 20 % hielt ...

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