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GesRZ 5, Oktober 2013, Seite 286

Angemessener Mietzins und Kapitalerhaltung

§ 82 Abs 1 GmbHG

§ 1 Abs 4 Z 1 und § 16 MRG

Eine verdeckte Einlagenrückgewähr liegt auch dann vor, wenn der dem Gesellschafter geschuldete Mietzins einem Fremdvergleich nicht standhält. Für die Beurteilung entscheidend ist der für das Bestandobjekt nach Maßgabe der Umstände und Vorteile für die Gesellschaft angemessene fremdübliche Mietzins.

(LG Salzburg 22 R 350/12t; BG Saalfelden 2 C 26/12m)

Die Erstklägerin und ihr am verstorbener Ehegatte betrieben das Unternehmen „B und Co“ sowie ein (weiteres) Unternehmen, das sich mit „Vermietung und Verpachtung“ beschäftigte. Zudem waren beide an der Beklagten beteiligt, deren Geschäfte der Ehegatte der Erstklägerin bis zu seinem Tod führte. Die Beklagte betrieb seit 1991 in S. eine Filiale. Da die räumlichen Verhältnisse zu klein geworden waren, kauften die Erstklägerin und ihr ehemaliger Ehegatte im Jahr 2000 eine Liegenschaft samt Betriebsgebäude und vermieteten das Objekt an die Beklagte. Die Geschäftseinrichtung und das Warensortiment stammten von der Beklagten. Diese übernahm auch weitgehend die Instandhaltung des Objekts. Die öffentlichen Steuern und Abgaben zahlte das Unternehmen „Vermietung und Verpachtung“. Ein schrif...

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