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GesRZ 5, Oktober 2013, Seite 256

Die „Risikogeneigtheit“ von Wertpapieren

Eine empirische Betrachtung

Christoph Wiesmayr

IZm einer Reihe von Anlegerprozessen hat der österreichische OGH den Begriff der „Risikogeneigtheit“ entwickelt und diesen zu einer Produkteigenschaft von Finanzinstrumenten erklärt, aus der sich nach Auffassung des OGH irrtumsrechtliche Konsequenzen ableiten lassen. In einem im Heft 2/2013 der GesRZ veröffentlichten Beitrag überprüfte Martin Oppitz, ob eine (irrtumsrechtliche) Anknüpfung an den in der Rechtsordnung und finanzmathematischen Lehre nicht vorgeprägten Begriff der „Risikogeneigtheit“ sachgerecht ist. Der folgende Beitrag vergleicht anhand empirischer Beispiele, ob die teils widersprüchliche Rspr gerechtfertigt ist, ob jeder Fall gleich zu sehen ist oder ob wirklich nur Anleger „irren“ können oder ob auch Emittenten oder Mittler in gutem Glauben Aussagen bezüglich eines zu erwartenden Risikos abgeben können, die sich im Nachhinein als inkorrekt erweisen können. Es wird gezeigt, dass das typischerweise bei einem Investment eingegangene Risiko bei Veranlagungen häufig von keiner Seite vorhersagbar ist, es sich bei „schiefgegangenen“ Investments folglich um einen Motivirrtum hinsichtlich der subjektiven Schätzung des Ausmaßes von Preisschwankungen und insb der realisierten...

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