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PV-Info 5, Mai 2011, Seite 20

Formalerfordernisse für die Auflösung des Lehrvertrags

Dr. Andreas Gerhartl

Für die vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses sind neben dem Vorliegen eines wichtigen Grundes Formgebote zu beachten. So muss die vorzeitige Auflösung in Schriftform erfolgen. Wird das Lehrverhältnis durch einen minderjährigen Lehrling aufgelöst, ist zudem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Da das ABGB dem gesetzlichen Vertreter überdies ein eigenes Auflösungsrecht für bestimmte vom Minderjährigen geschlossene Verträge einräumt, ist das Verhältnis dieser einzelnen Voraussetzungen für eine vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses bzw Auflösungsmöglichkeiten zueinander fraglich. Eine OGH-Entscheidung bringt nunmehr Klarstellungen in diesem Fragenkomplex ().

Sachverhalt

Die klagende Arbeitnehmerin war bei der beklagten Arbeitgeberin seit als Lehrling beschäftigt. Die Lehrzeit sollte bis andauern. Am gab die noch minderjährige Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber schriftlich die Kündigung des Lehrverhältnisses bekannt. Das Auflösungsschreiben war mit Schreibmaschine verfasst und enthielt am Ende zwar den Namen der Arbeitnehmerin, war jedoch nicht von ihr unterschrieben , sondern von ihrer Mutter (nachträglich wurde es auch vom Vater...

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