Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
PV-Info 5, Mai 2011, Seite 12

Verpflichtende Angaben zum Mindestentgelt in Ausschreibungen

Hannelore Ortner

Unter den neuerdings in „Ausschreibungen“ verpflichtenden Angaben zum Mindestentgelt nach dem Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) sind interne (zB am „schwarzen Brett“) und externe (zB in Zeitungen oder im Internet) Veröffentlichungen erfasst, in denen ein konkreter Arbeitsplatz ausgeschrieben wird.

Verpflichtung zur Entgeltangabe

Die Novelle zum GlBG, BGBl I 2011/7, ausgegeben am , ist mit in Kraft getreten. Diese Novelle beinhaltet ua eine Verpflichtung zur Entgeltangabe in Ausschreibungen . In den Ausschreibungen ist das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche oder das durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung geltende Mindestentgelt anzugeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen, wenn eine solche besteht (siehe PV-Info 2/2011, Seite 17 f).

Diese Verpflichtung trifft

  • Arbeitgeber,

  • private Arbeitsvermittler und

  • mit der Arbeitsvermittlung betraute Personen öffentlichen Rechts.

Eine Verpflichtung zur Angabe des Mindestentgelts besteht auch bei Ausschreibungen von Stellen für Teilzeitbeschäftigte (also auch für geringfügig Beschäftigte) .

Keine Verpflichtung zur Angabe des Mindestentgelts besteht, wenn für das Unternehmen kein Kollektivve...

Daten werden geladen...