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PV-Info 5, Mai 2011, Seite 5

Checkliste Personalverrechnung Mai 2011

PV-Info Redaktion
  • Zahlreiche Kollektivvertragserhöhungen erfolgen mit , wie zB für Bauarbeiter (siehe ausführlich in dieser Ausgabe, Seite 13 f), im Hotel- und Gastgewerbe – Arbeiter und Angestellte, in der Chemischen Industrie, Elektro- und Elektronikindustrie, Holz- und Sägeindustrie – jeweils Arbeiter und Angestellte.

  • Abrechnung von Einmalzahlungen mit Mai aufgrund des anwendbaren Kollektivvertrags, zB KV für Angestellte in Reisebüros.

  • Inkrafttreten des

    Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes

    (LSDB-G) mit mit diesen Folgen für inländische Arbeitgeber:

    • Kontrolle der Einhaltung des Grundlohns – mit Verwaltungsstrafsanktion. Dies gilt sowohl für nach Österreich entsendete oder überlassene Arbeitnehmer als auch für in Österreich ständig beschäftigte Arbeitnehmer.

    • Bei Arbeitskräfteüberlassung treffen die im LSDB-G vorgesehenen Pflichten zur kollektivvertraglichen Entlohnung oder zur Sicherheitsleistung auch den Beschäftiger.

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