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PV-Info 5, Mai 2011, Seite 13

Lohnerhöhung für Arbeiter in Bauindustrie und Baugewerbe ab 1. 5. 2011

Rudolf Grafeneder

Die Kollektivvertragspartner haben sich im Vorjahr für einen Kollektivvertragsabschluss auf drei Jahre geeinigt (siehe PV-Info 5/2010, Seite 11 f). Als Erhöhungsprozentsatz für die Lohnerhöhung ab wurde der durchschnittliche Verbraucherpreisindex (VPI) von März 2010 bis Februar 2011 plus 0,85 Prozentpunkte vereinbart. Da der VPI in diesem Zeitraum 2,1 % beträgt, ergibt sich dadurch eine Lohnerhöhung von 2,95 % für eine Laufzeit von zwölf Monaten.

Weiters bleibt die Parallelverschiebungsklausel aufrecht, dh, die je nach Dienstvertrag bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Ist-Lohn darf aus Anlass einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung nicht geschmälert werden.

Erhöhung des Taggeldes

Die Sätze des Taggeldes in § 9 Abschnitt I Z 4 und Z 5 des K V werden mit

  • von € 9,19 um 2,6 % (VPI = 2,1 + 0,5 Prozentpunkte),

  • von € 14,65 um 2,6 % (VPI = 2,1 + 0,5 Prozentpunkte),

  • von € 1,39 um den absoluten Betrag der Taggelderhöhung des Satzes von € 9,19 (€ 9,43 – € 9,19 = € 0,24; € 1,39 + € 0,24 = € 1,63)

erhöht. Für die Höhe des VPI ist ebenfalls der Durchschnitt im Zeitraum vom März 2010 bis Februar 2011 maßgeblich.


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