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PV-Info 5, Mai 2010, Seite 11

KV-Abschluss für Arbeiter des Baugewerbes und der Bauindustrie ab 1. 5. 2010

Rudolf Grafeneder

Beim diesjährigen Lohnabschluss des Kollektivvertrags (KV) für Arbeiter des Baugewerbes und der Bauindustrie kommt es neben einer prozentmäßigen Lohnanpassung auch zu einigen Änderungen im Rahmenrecht. Dieser Beitrag soll die eingeführten Neuerungen näher erläutern.

Die Kollektivvertragspartner haben sich erstmals auf einen dreijährigen Lohnabschluss geeinigt. Dabei kommt es neben den Erhöhungsprozentsätzen ab auch zu Änderungen im KV-Rahmenrecht und zu einer Initiierung von Gesetzesänderungen im Bauarbeiterurlaubsrecht S. 12(ua Ausdehnung der Anwartschaftsperiode auf 52 Wochen, keine Berücksichtigung des arbeitsfreien Samstags beim Urlaubsverbrauch, erweiterter verpflichtender Urlaubsverbrauch und Anhebung der Nebenleistungen; PV-Info wird Sie nach Gesetzwerdung ausführlich darüber informieren).

Lohnerhöhung

Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Lehrlingsentschädigungen werden jeweils für eine Laufzeit von zwölf Monaten

  • mit um den Verbraucherpreisindex (VPI) + 1,1 %, somit um 1,6 %,

  • mit um den VPI + 0,85 % und

  • mit um den VPI + 0,9 %

erhöht. Für die Höhe des VPI wurde der Durchschnitt im Zeitraum vom März des Vorjahres bis zum Februar des Folgejahres vereinbart. Der VPI b...

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