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PV-Info 7, Juli 2010, Seite 9

Kollektivvertragsabschluss für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie ab 1. 6. 2010

Rudolf Grafeneder

Nach mehrmaligen Verhandlungsrunden konnte am der Kollektivvertrag (KV) für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie abgeschlossen werden. Die Änderungen werden mit wirksam.

Die Besonderheit dieses Abschlusses liegt wohl im Wirksamkeitsbeginn der gültigen Änderungen. Nach mehrmaligem Scheitern der Verhandlungsrunden zwischen den Sozialpartnern kam es erst Ende Mai zu
einem Abschluss des Kollektivvertrages für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie. Die Wirksamkeit der Änderungen wurde aber nicht rückwirkend mit , sondern mit für elf Monate (bis ) festgelegt. Damit entfällt eine für die Gehaltsverrechnung doch sehr aufwendige rückwirkende Aufrollung.

Gehälter

Die Anhebung der Gehälter erfolgt nicht nach einem einheitlichen Prozentsatz, sondern es wurde Nachstehendes vereinbart:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gehaltstafel Angestellte ab (in Euro/monatlich)

A1
A2
A3
A4
A5
M1/P1
M2/P2
HP/OM
im 1. und 2. Jahr
1.400
1.661
2.129
3.033
4.278
2.485
2.644
2.934
nach dem 2. Jahr
1.464
1.742
2.237
3.193
4.435
2.582
2.749
3.052
nach dem 4. Jahr
1.511
1.823
2.345
3.356
4.593
2.678
2.856
3.171
nach dem 6. Jahr
1.570
1.905
2.453
3.513
4.750
2.774
2.959
3.287
nach dem 8. Jahr
1.630
1.986
2.560
3.675
4.905
2.868
...

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