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PV-Info 5, Mai 2011, Seite 9

Maßnahmen zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping

Dr. Andreas Gerhartl

Der Nationalrat hat Ende März mit dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSDB-G) – als flankierende Maßnahme zum Auslaufen der Übergangsbestimmungen für die sog „neuen“ EUStaaten (ausgenommen für Bulgarien und Rumänien) hinsichtlich des freien Zugangs zum österreichischen Arbeitsmarkt mit – gesetzliche Grundlagen zur Hintanhaltung von Lohn- und Sozialdumping beschlossen (§§ 7d bis 7m AVRAG). Diese Vorschriften beschränken sich aber nicht auf Entsendungen und grenzüberschreitende Überlassungen nach Österreich, sondern erfassen auch bereits in Österreich ansässige Arbeitnehmer, weshalb alle Arbeitgeber (in unterschiedlichem Umfang) davon betroffen sind.

Erhebungen zur Kontrolle des Grundlohns

Gemäß § 7f Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) sind die Organe der Abgabenbehörden (KIAB bzw Finanzpolizei) berechtigt, die zur Kontrolle des den nicht dem ASVG unterliegenden Arbeitnehmern in Österreich (nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag) zustehenden Grundlohns unter Beachtung der jeweiligen Einstufungskriterien notwendigen Erhebungen durchzuführen.

Unter dem Begriff „Grundlohn“ ist nach den Materialien der für die erbrachte Arbeitszeit zustehende Grundbezug (einschließlich Überstundenvergütung) zu verstehen, ni...

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