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Rückzahlung von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld verfassungswidrig
Der VfGH hat § 18 Abs 1 Z 1 Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) über die Rückzahlung von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld bei alleiniger Rückzahlungsverpflichtung eines Elternteiles, wenn der Zuschuss an den anderen alleinerziehenden Elternteil ausbezahlt wurde, als verfassungswidrig aufgehoben. Damit gibt es keine Rechtsgrundlage mehr für diese Rückzahlungen ( ua).
Änderung des KBGG
Mit wurde der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld von einem Kredit in eine echte Beihilfe umgewandelt . Diese Beihilfe ist – anders als der bisherige Zuschuss – nicht mehr zurückzuzahlen.
Verstoß gegen Gleichheitssatz
Auch für die „rückwirkend“ durch den VfGH außer Kraft gesetzte Zuschussbestimmung des § 18 Abs 1 Z 1 KBGG 1) haben die Betroffenen für die Jahre bis Ende 2009 Rückzahlungsaufforderungen erhalten.
1) Die Rückzahlung solcher ausbezahlten Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für alleinstehende Elternteile (demnach die alleinige Rückzahlungsverpflichtung eines Elternteils, wenn der Zuschuss an den anderen alleinerziehenden Elternteil ausbezahlt wurde) entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Einkommensgrenze gemäß § 19 KBGG erreicht wird, frühestens mit Ablauf des Kalenderjahres der Geburt des Kindes, letztmals mit Ablauf...