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NoVA-Pflicht und Abgabenschuldner eines nicht im Inland zugelassenen Fahrzeugs
Die in Österreich ansässigen Außendienstmitarbeiter einer deutschen Firma verrichten ihre Tätigkeit in Österreich. Ihnen werden dazu Dienstfahrzeuge zur Verfügung gestellt. Im Zuge einer Außenprüfung wurde für diese Pkws NoVA und Kfz-Steuer vorgeschrieben.
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1. Der Fall
Die Berufungswerberin ist ein deutsches Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland und hat keinen Sitz und keine Zweigniederlassung in Österreich. Im Streitzeitraum beschäftigte sie Dienstnehmer, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Diese sind im Außendienst als Gebietsverkaufsleiter in Österreich tätig. Zur Unterstützung ihrer Tätigkeit in Österreich wurden diesen Dienstnehmern seitens der Berufungswerberin Dienstfahrzeuge zur Verfügung gestellt.
Die Dienstautos sind in Deutschland auf die Berufungswerberin zugela...