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BFGjournal 3, März 2012, Seite 103

Kurze Spekulationsfrist bei Veräußerung eines Gesellschaftsanteils an einer vermögensverwaltenden KG

Angela Stöger-Frank

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Kurze Spekulationsfrist bei Veräußerung eines Gesellschaftsanteils an einer vermögensverwaltenden KG
RV/1060-W/09; beim VwGH anhängig unter 2012/13/0021

Die Entscheidung

Entscheidung des UFS: Die Veräußerung einer Beteiligung an einer ausschließlich grundstücksverwaltenden KG im außerbetrieblichen Bereich stellt nach Ansicht des UFS die Veräußerung eines „anderen Wirtschaftsgutes“ i. S. d. § 30 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988 dar, auf die die einjährige Spekulationsfrist anzuwenden ist. Das Finanzamt beurteilt hingegen die (anteilige) Veräußerung eines Grundstücks mit einer zehn- bis 15-jährigen Spekulationsfrist. Der UFS begründet dies damit, dass das Vermögen von Kommanditgesellschaften nicht im quotenmäßigen Miteigentum der Gesellschafter, sondern in deren Gesamthandeigentum steht, weshalb der Gesellschafter auch nicht eine bestimmte Quote am Gesellschaftsvermögen innehat. Der UFS folgte im Wesentlichen der Argumentation des BFH in dessen Urteil vom , X R 148/88, BStBl. II 1992, 212. Da der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung der Kommanditbeteiligung ein Jahr überstieg, lag kein Spekulationsgeschäft i. S. d. § 30 EStG 1988 vor, und der Berufung war stattzugeben.

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