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BFGjournal 3, März 2012, Seite 116

Inhalt eines Aufhebungsantrags

Johann Fischerlehner

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Inhalt eines Aufhebungsantrags
RV/1256-L/10

1. Der Fall

Mit dem als „Antrag auf Aufhebung der Bescheide gemäß § 299 BAO bezeichneten Anbringen beantragte die als Vertreterin der Berufungswerberin einschreitende Steuerberatungskanzlei die „Aufhebung aller Bescheide des Finanzamtes“ betreffend die Berufungswerberin. Dazu wurde im Wesentlichen behauptet, die Berufungswerberin sei nie für die X-GmbH tätig gewesen. Es wurden dazu umfangreiche Unterlagen vorgelegt.

Das Finanzamt hat mit dem angefochtenen Bescheid den Antrag der Berufungswerberin „betreffend Aufhebung der Einkommensteuerbescheide 2004, 2005, 2006 und 2007“ abgewiesen.

In der gegenständlichen Berufung wurde neuerlich „die Aufhebung der Bescheide gemäß § 299 BAO beantragt und das bisherige Vorbringen wiederholt.

2. Die Entscheidung

Spezielle Inhaltserfordernisse sind für Anträge auf Aufhebung nicht vorgesehen. Sinnvollerweise sollte im Aufhebungsantrag angegeben werden, welcher Bescheid aufzuheben ist und aus welchen Gründen der Antragsteller den Bescheid für inhaltlich rechtswidrig hält.

Im gegenständlichen Fall hat es der einschreitende steuerliche Vertreter für die Berufungswerberin die „Aufhebung aller Bescheide des Finanzamtes...

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