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BFGjournal 3, März 2012, Seite 100

Entgeltlicher Verzicht auf Ausübung eines Vorkaufsrechts als sonstige Leistung i. S. d. § 29 Z 3 EStG

Roland Setina

Der UFS hatte in der nachfolgend dargestellten Entscheidung zu beurteilen, ob eine - steuerlich unbeachtliche - Abtretung von Mietrechten oder ein gemäß § 29 Z 3 EStG steuerpflichtiger Verzicht auf Ausübung eines Vorkaufsrechts vorlag.


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1. Der Fall

Der Berufungswerber war aufgrund eines Bestandvertrags vom Bestandnehmer mehrerer Grundstücke. Der Grundeigentümer und Vermieter V räumte dem Berufungswerber hinsichtlich dieser Grundstücke das Vorkaufsrecht ein. Sowohl das Bestandrecht als auch das Vorkaufsrecht wurden im Grundbuch eingetragen. Mit Erklärung vom verzichtete V gegenüber dem Berufungswerber „auf eine Aufkündigung des Bestandvertrages vom , ausgenommen die Gründe der nicht fristgerechten Bezahlung des Bestandzinses, des erheblich nachteiligen Gebrauches von dem Bestandobjekt und eines grob ungehörigen Verhaltens“.

Mit Unt...

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