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Entgeltlicher Verzicht auf Ausübung eines Vorkaufsrechts als sonstige Leistung i. S. d. § 29 Z 3 EStG
Der UFS hatte in der nachfolgend dargestellten Entscheidung zu beurteilen, ob eine - steuerlich unbeachtliche - Abtretung von Mietrechten oder ein gemäß § 29 Z 3 EStG steuerpflichtiger Verzicht auf Ausübung eines Vorkaufsrechts vorlag.
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1. Der Fall
Der Berufungswerber war aufgrund eines Bestandvertrags vom Bestandnehmer mehrerer Grundstücke. Der Grundeigentümer und Vermieter V räumte dem Berufungswerber hinsichtlich dieser Grundstücke das Vorkaufsrecht ein. Sowohl das Bestandrecht als auch das Vorkaufsrecht wurden im Grundbuch eingetragen. Mit Erklärung vom verzichtete V gegenüber dem Berufungswerber „auf eine Aufkündigung des Bestandvertrages vom , ausgenommen die Gründe der nicht fristgerechten Bezahlung des Bestandzinses, des erheblich nachteiligen Gebrauches von dem Bestandobjekt und eines grob ungehörigen Verhaltens“.
Mit Unt...