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BFGjournal 12, Dezember 2010, Seite 455
Anhängige Amtsbeschwerden – Teil II
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(gem. § 10 Abs. 4b UFSG nicht in der Findok veröffentlicht); beim VwGH anhängig unter 2010/15/0186 | Unterliegt das Preisgeld (Gewinn) aus einer Fernsehshow der Einkommensteuer? In einer Fernsehsendung hatten Kandidaten aus zehn Musikkategorien und aus insgesamt zwanzig verschiedenen Liedern Musiktitel auszuwählen. Der Musiktitel wurde angespielt und die Kandidaten mussten fehlende Textteile ergänzen. Laut UFS unterliegen die Preisgelder nicht der Einkommensteuer, weil kein Anspruch auf ein erfolgsunabhängiges Auftrittshonorar bestand. Außerdem war bei dieser Sendung kein spezifisches Maß an Professionalität geboten. Auch wenn in der Literatur (vgl. Pülzl, ÖStZ 2005/288) Rechtsmeinungen vertreten werden, dass die im Rahmen von Quizshows vereinnahmten Preisgelder infolge Vorliegens eines Leistungsaustauschs zwischen gestellter Frage und positiver Antwort als sonstige Einkünfte zu versteuern wären, schließt sich der UFS der Rechtsmeinung des VwGH (Erkenntnis vom , 182/62) an, da vom Sachverhalt her kein entscheidungswesentlicher Unterschied zu jenem, welcher dem VwGH-Erkenntnis zugrunde lag, zu erkennen ist. Der Gerichtshof verwies hinsichtlich der Frage, ob unter dem Blickwi... |