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BFGjournal 12, Dezember 2010, Seite 440

Kosten eines Rechtsanwalts für eine Haushälterin und Kinderbetreuerin

Gerhild Fellner

Beschäftigt ein verwitweter Rechtsanwalt eine Haushälterin und liegt die Anstellung einer solchen bei Angehörigen seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Bereich der normalen Lebensführung, so können die damit verbundenen Kosten nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass dem Haushalt drei unterhaltsberechtigte Jugendliche angehören.


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-F/09

Der Fall

Der Berufungswerber beantragte für zwei Streitjahre die Berücksichtigung der Kosten für eine Hausangestellte, die zum Zweck des „Einkaufens, Kochens, Waschens, Putzens etc., aber auch zum Zweck der Kinderbetreuung“ an Werktagen von 10:00 Uhr bis 14:30 Uhr in sein Haus kam. Da seine Gattin verstorben sei und er als vielbeschäftigter Rechtsanwalt, der für drei Kinder zu sorgen habe, nicht selbst den Haushalt führen könne, sei er gezwungen gewesen, auf den Einsatz von Frau X zurückzugreifen. Die damit verbundenen Kosten seien zwangsläufig erwachsen.

Seitens des Finanzamtes wurde in der Berufungsvorentscheidung ausgeführt, die Betreuungsbedürftigkeit von Kindern ende regelmäßig mit Ablauf des schulpflichtigen Alters. (Die Kinder des Berufungswer...

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