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EuGH: Die Beschränkung des Dienstleistungsverkehrs durch die Kleinunternehmerregelung ist gerechtfertigt
Der , dem EuGH mehrere Fragen in Zusammenhang mit der Anwendung der Kleinunternehmerregelung für in Österreich nicht ansässige Unternehmer gemäß Art. 234 EGV (jetzt: Art. 267 AEUV) vorgelegt. Im Wesentlichen ging es darum, ob die Wortfolge „sowie die Lieferungen von Gegenständen bzw. die Dienstleistungen, die von einem Steuerpflichtigen, der nicht im Inland ansässig ist, bewirkt bzw. erbracht werden“ in Art. 24 Abs. 3 und in Art. 28i der 6. MwSt-RL (RL 77/388/EWG) bzw. in Art. 283 Abs. 1 Buchstabe c der MwStSyst-RL (RL 2006/112/EG) gegen den EGV verstößt und ob unter „Jahresumsatz“ (Art. 24 der 6. MwSt-RL bzw. Art. 287 der MwStSyst-RL) der in einem Jahr im jeweiligen Mitgliedsstaat, in dem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird, erzielte Umsatz oder der in einem Jahr im gesamten Unionsgebiet erzielte Umsatz des Unternehmers zu verstehen ist.
Nunmehr hat der EuGH entschieden, dass die aus der Regelung in den beiden Mehrwertsteuerrichtlinien – das Verfahren betraf die Veranlagungsjahre 2006 und 2007 – resultierende Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit gerechtfertigt sei. Die Beschränkung der Mehrwertsteuerbefreiung ...