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Zum Auskunftsanspruch eines Gesellschafters gegen den früheren Geschäftsführer einer gelöschten GmbH
§ 22 Abs 2, § 24a und § 48 GmbHG
1. Die Frage, ob durch das (angebliche) Torpedieren der Auskunftserteilung bis zur Löschung der GmbH unmittelbar in das Vermögen des Gesellschafters eingegriffen wird, sodass sein Vermögensnachteil allenfalls über einen bloßen Reflexschaden hinausgeht, bleibt offen.
2. Ein Anspruch auf Auskunft eines Gesellschafters gegen einen Geschäftsführer scheitert jedenfalls dann, wenn der Gesellschafter ohnehin bereits von der Gesellschaft Auskunft erhalten hat.
(OLG Wien 5 R 81/20y; HG Wien 63 Cg 14/19g)
[1] Mit Beschluss vom verpflichtete das OLG Wien die C. M. GmbH, deren Minderheitsgesellschafter der Kläger (bzw damals dessen Treuhänder) war, zur Beantwortung folgender Fragen:
1.) Gab es einen Beschluss der Gesellschafter der Gesellschaft, an deren Geschäftsführer Dr. K. eine „Prämie 70.000,00“ zu bezahlen? Wer hat die „Prämie Dr. K. 70.000,00“ gegebenenfalls beschlossen? Wer hat die Auszahlung dieser Prämie veranlasst?
2.) Gab es einen Beschluss der Gesellschafter, an den Geschäftsführer Dr. K. für „Beratung“ (?) 295.000 € zu bezahlen? Wer hat diese Zahlung gegebenenfalls beschlossen? Wer hat die Auszahlung dieser 295.000 € ver...