zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GesRZ 6, Dezember 2021, Seite 367

Kartellrechtliche Konzernhaftung nach dem Sumal-Urteil des EuGH

Jakob Deutsch und Daniel Madari

Mit dem Sumal-Urteil trifft der EuGH wegweisende Aussagen zur kartellrechtlichen Konzernhaftung, die auch gesellschaftsrechtlich von Bedeutung sind. Er hatte die Frage zu beantworten, ob eine Tochtergesellschaft (im Folgenden: Tochter) für den Kartellverstoß der Muttergesellschaft (im Folgenden: Mutter) von kartellgeschädigten Dritten schadenersatzrechtlich in Anspruch genommen werden kann. Dies wurde bejaht, wird aber aller Voraussicht nach nicht ohne Kritik bleiben. Der vorliegende Beitrag behandelt nur die sich aus dem Urteil ergebenden Folgerungen.

I. Einleitung

1. „Kinder haften für ihre Eltern!“

Das Sumal-Urteil betrifft ein Preiskartell zwischen führenden LKW-Herstellern im Zeitraum von 1997 bis 2011. Gegenstand des Ausgangsverfahrens war eine von der Gesellschaft Sumal, S.L. erhobene Schadenersatzklage gegen eine spanische Tochter des Daimler-Konzerns, weil Sumal für zwei über die Tochter erworbene LKWs insgesamt 22.204,35 € zu viel bezahlt habe. Die Tochter wandte ihre fehlende Passivlegitimation ein, weil für den Kartellverstoß ausschließlich die deutsche Mutter verantwortlich gewesen sei. Das vorlegende spanische Gericht wollte vom EuGH wissen, ob und bejahendenfalls unter ...

Daten werden geladen...