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GesRZ 6, Dezember 2021, Seite 337

Kernaktionäre: Europäische Anerkennung für die Garanten eines attraktiven Standortes

Vor rund einem Monat, am , startete die Europäische Kommission eine Initiative für eine vollständige Neuregelung des Kapitalmarktrechts. Die Europäische Kommission veröffentlichte eine Konsultation zu einem Listing Act (siehe https://ec.europa.eu/info/consultations/finance-2021-listing-act-targeted_en), wodurch die Europäische Kommission den aufwendigen Zugang zum Kapitalmarkt auf den Prüfstand stellt. Bis Februar 2022 sollen alle maßgeblichen Interessenträger mehr als 100 Fragen beantworten, ehe im September 2022 ein erster Gesetzesvorschlag präsentiert werden soll.

An dieser Stelle sollen nicht die einzelnen Vereinfachungen des Kapitalmarktrechts diskutiert werden, vielmehr soll ein wichtiger Einzelaspekt herausgegriffen werden: Unter Pkt 2.4.4. (Seite 65/70) der Konsultation wird die Bedeutung von Mehrstimmrechtsaktien für die Belebung des Kapitalmarktes anerkannt und die Ausgestaltung derselben zur Diskussion gestellt. In der Einleitung zu diesem Themenbereich positioniert sich die Europäische Kommission ganz klar. Die Angst, die Kontrolle über die Gesellschaft zu verlieren, ist bei den nicht börsenotierten Gesellschaften ein häufig genannter Grund dafür, nicht an die ...

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