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Update: Corona-Gesetzgebung
Im Dezember 2021 langten zwei Initiativanträge im Nationalrat ein, die der Verlängerung der COVID-19-Regelungen iZm Zivil- und Verwaltungsverfahren sowie Versammlungen von Verbänden dienen.
Im Rahmen des 1. COVID-19-JuBG sollen Anhörungen, mündliche Verhandlungen und Beweisaufnahmen nun bis zum ohne persönliche Anwesenheit möglich sein. Auch Unterhaltsvorschüsse sollen bis zum weiterhin erleichtert gewährt werden. Im Rahmen des 2. COVID-19-JuBG soll die Gebührenbefreiung für bestimmte Unterhaltsvorschussentscheidungen ebenfalls bis zum gelten.
Das COVID-19-GesG soll virtuelle Versammlungen von Mitgliedern bzw Gesellschaftern oder Organmitgliedern weiterhin in Kapital- und Personengesellschaften, Genossenschaften, Privatstiftungen, Vereinen, Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, kleinen Versicherungsvereinen sowie Sparkassen ermöglichen. Ein Außerkrafttreten dieser Regelungen ist – anders als bisher – nicht vorgesehen. Daneben sollen die Aufstellungs- und Offenlegungsfristen für notwendige Unterlagen (wie bspw den Jahresabschluss) erneut verlängert werden.
Schließlich soll das Außerkrafttreten des COVID-19-VwBG bis zum hinausgeschoben werden...