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GesRZ 6, Dezember 2021, Seite 341

Erklärung der ESMA zu Anlageempfehlungen in sozialen Medien

Die ESMA informiert in ihrer Erklärung vom über die geltenden Regelungen für Anlegeempfehlungen, die in sozialen Medien verbreitet werden. Hintergrund der Erklärung sei eine steigende Zahl an Anlageempfehlungen in sozialen Medien.

In der Erklärung werden Anlegeempfehlungen definiert und es wird klargestellt, was bei der Verbreitung in sozialen Medien beachtet werden muss und welche rechtlichen Konsequenzen bei der Nichtbeachtung dieser Regelungen gelten. Damit potenzielle Investoren nicht in die Irre geführt werden, müssten Anlageempfehlungen nachvollziehbar und transparent sein. Sie müssten die potenziellen Investoren in die Lage versetzen,

  • die Glaubwürdigkeit und die Objektivität der Empfehlung einschätzen zu können sowie

  • beurteilen zu können, ob und welche Interessen die Urheber mit der Anlageempfehlung verfolgen.

S. 342 Die einzelnen Regelungen sind in der Marktmissbrauchsverordnung enthalten. Sie richten sich an sämtliche Personen, die mit ihren Anlegeempfehlungen einen weiten Adressatenkreis erreichen möchten (bspw über soziale Medien). Weiter gehende Regelungen gelten für all jene, die Anlageempfehlungen regelmäßig an eine breite Öffentlichkeit richten und sich als Finanzex...

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