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PV-Info 2, Februar 2013, Seite 13

2. Aussagen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Personaleinsätzen

Mag. Claudia Grabner ist Steuerberaterin in einer internationalen Steuerberatungskanzlei in Wien.

Claudia Grabner

2.1. Auslandsmontage gemäß § 3 Abs 1 Z 10 EStG

In Anlehnung an den Salzburger Steuerdialog 2012 wurde klargestellt, wann Dienstreisen sowie daran anschließende Kurzurlaube zu einer Unterbrechung der Auslandsbeschäftigung führen und wann nicht.

Demnach gefährden Dienstreisen , die während der begünstigten Auslandstätigkeit unternommen werden, die Steuerfreiheit nicht . Voraussetzung ist, dass sie ausschließlich im Interesse des ausländischen Vorhabens unternommen werden. Werden die Dienstreisen in den inländischen Stammbetrieb, die inländische Betriebsstätte oder ein Reiseziel innerhalb der 400-km-Zone geführt, dürfen sie nur von kurzer Dauer sein (maximal drei Tage). Dienen Dienstreisen auch oder nur der Verwirklichung anderer nicht begünstigter Vorhaben oder überschreiten Inlandsreisen bzw Reisen an ein Reiseziel innerhalb der 400-km-Zone den Zeitraum von drei Tagen, so unterbrechen solche Reisetätigkeiten die begünstigte Auslandstätigkeit.

Sollte innerhalb des ersten Monats im Anschluss an eine nicht schädliche Dienstreise Urlaub genommen werden, wird die begünstigte Auslandstätigkeit unterbrochen. Eine Ausnahme besteht, wenn dieser Urlaub nur arbeitsfreie Tage im Montageland (zB Wochenende) er...

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