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Sind Krankenkostenzuschüsse sozialversicherungspflichtig?
Freiwillige soziale Zuwendungen des Dienstgebers an den Dienstnehmer sind zwar Entgelt, unterliegen aber nicht immer der Sozialversicherungspflicht. Ob Krankenkostenzuschüsse unter § 49 Abs 3 Z 11 ASVG subsumiert werden können, darüber lässt sich trefflich streiten, wie ein Erkenntnis des VwGH zeigt ( ).
Sachverhalt
Ein Unternehmen zahlte seinen Mitarbeitern, deren nächsten Angehörigen und auch ehemaligen Mitarbeitern bei Krankenbehandlungen für den Fall einen Zuschuss , dass der zuständige Versicherungsträger nicht die gesamten Kosten übernahm. Dabei musste eine bestimmte Bagatellgrenze (ca € 65,41) überschritten werden. Nur bei sehr kostspieligen Behandlungen, bei denen der Aufwand für den Dienstnehmer eine Grenze von ca € 1.800,– überschritten hätte, musste ein Voransuchen gestellt werden, das der Dienstgeber auch ablehnen konnte. Wurde diese Grenze nicht überschritten, konnte der Dienstnehmer auch vom Erhalt dieses Zuschusses ausgehen. Die finanzielle Situation der Mitarbeiter war kein Kriterium. Von diesen Kostenzuschüssen wurden vom Dienstgeber keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt.
S. 28Was ist Entgelt im Sinne des § 49 Abs 3 Z 11 ASVG?
Nicht als Entgelt gelten freiwillige soziale...