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PV-Info 2, Februar 2013, Seite 25

Berufsbedingte Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich einer Auslandstätigkeit

Mag. Petra Vrignaud ist Steuerberaterin und Managerin bei LeitnerLeitner, Wien.

Petra Vrignaud

Der UFS hatte zu entscheiden, ob und in welcher Höhe „Mehrverpflegungsaufwendungen“ im Zusammenhang mit einem (ausschließlich) beruflich bedingten zweimonatigen Auslandsaufenthalt in Deutschland als Werbungskosten abzugsfähig sind ( -K/11 ).

S. 26Reisebegriff

Grundsätzlich setzt die Geltendmachung von Verpflegungs(mehr)aufwand im Rahmen der Werbungskosten das Vorliegen einer Reise “ im Sinne des § 16 EStG voraus, wobei diese von der „Dienstreise“ des § 26 Z 4 EStG zu unterscheiden ist: Im Unterschied zu nicht steuerbaren Vergütungen iZm einer Dienstreise werden Werbungskosten iZm einer beruflichen Reise iSd § 16 Abs 1 Z 9 EStG nach der gängigen Verwaltungspraxis nur anerkannt, wenn

  • die Entfernung zwischen dem Mittelpunkt der Tätigkeit und dem Reiseort mindestens 25 km beträgt (im Unterschied dazu liegt eine Dienstreise bereits bei jeglicher Entfernung vom Mittelpunkt der Tätigkeit vor),

  • die Reise beruflich veranlasst ist (im Unterschied zur Dienstreise ist kein dienstlicher Auftrag erforderlich, wodurch zB auch vom Arbeitnehmer selbstinitiierte Fortbildungsreisen als Reisen gelten können).

  • Zudem werden Werbungskosten nur für eine Anlaufphase (bei durchgehender und bei regelmäßig wiederkehrender Tätig...

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