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Diskriminierung bei Kürzung einer Sozialplanleistung
Eine aktuelle EuGH-Entscheidung befasst sich mit der Frage, inwieweit in einem Sozialplan festgelegte Leistungen gekürzt werden können, weil der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Altersrente hat (, Odar). Die Entscheidung erging zwar zur deutschen Rechtslage, hat aber durchaus auch für Österreich Bedeutung und soll daher kurz vorgestellt werden.
Sachverhalt
Herr Odar (Jahrgang 1950), ein schwerbehinderter (Grad der Behinderung 50 %) österreichischer Staatsbürger, arbeitete in Deutschland. Er hat gegenüber der deutschen Rentenversicherung ab Anspruch auf eine Altersrente für Schwerbehinderte und ab Anspruch auf eine Regelaltersrente. Im vorsorglichen SozialplanS. 23 wurden zwischen Arbeitnehmern , die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses älter bzw jünger als 54 Jahre sind, differenziert . Weiters sah der vorsorgliche Sozialplan vor, dass der Abfindungsbetrag unter Berücksichtigung des frühestmöglichen Rentenalters gemindert wird. Da der Bezug einer Altersrente ein Mindestalter voraussetzt und dieses Alter bei Schwerbehinderten anders ist, führt dies im Ergebnis dazu, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer eine geringere Abfindung erhalten.
Nach Kündigung des A...