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PV-Info 2, Februar 2013, Seite 15

Normverbrauchsabgabe für Kraftfahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen

Silvia Schuster ist Steuerberaterin und Managerin bei LeitnerLeitner, Wien.

Schuster

Überlässt ein deutscher Arbeitgeber (ohne Betriebsstätte im Inland) einem österreichischen Außendienstmitarbeiter ein in Deutschland zugelassenes Kfz, so ist dieses nicht in Österreich zuzulassen, und es wird somit auch keine NoVA-Pflicht ausgelöst, wenn der Arbeitnehmer nicht frei über das Fahrzeug verfügen kann, sondern Aufträge seines Arbeitgebers auszuführen und entsprechende Tätigkeitsberichte zu verfassen hat (Ergebnisunterlage zum Salzburger Steuerdialog betreffend Normverbrauchsabgabe vom , BMF-010220/0230-IV/9/2012).

S. 16Normverbrauchsabgabe

Gemäß § 1 Z 3 Normverbrauchsabgabegesetz (NoVAG) unterliegt der Normverbrauchsabgabe (NoVA) die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland , sofern die Steuerpflicht nicht bereits durch eine Lieferung oder einen innergemeinschaftlichen Erwerb des Fahrzeugs im Inland eingetreten ist. Als erstmalige Zulassung gilt ua die Verwendung eines Kfz mit ausländischem Kennzeichen im Inland, wenn es nach dem KFG zuzulassen wäre.

Nach § 79 KFG ist das Verwenden von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort im Bundesgebiet haben, nur zulässig, wenn die Fahrzeuge vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden, eine ...

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