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SWK 13, 1. Mai 2012, Seite 695
Haftungsverfahren
Im Haftungsverfahren können Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung nicht geltend gemacht werden, sondern dies ist dem Verfahren nach § 248 BAO vorbehalten. – (§ 248 BAO),(Abweisung)
( 2011/17/0311)