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Das Steuerabkommen mit der Schweiz
BMF-Information über die wesentlichen Regelungsinhalte
Die Finanzministerinnen der Schweiz und Österreichs haben am in Bern ein 30-seitiges Abkommen zur Besteuerung von bisher nicht versteuertem österreichischem Vermögen auf Schweizer Bankkonten unterzeichnet. Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vier Tage später bereits grünes Licht gegeben. Das Abkommen basiert auf den von der Schweiz mit Deutschland und dem Vereinigten Königreich abgeschlossenen Abkommen ähnlicher Art. Betroffen davon sind alle natürlichen Personen, die einen Wohnsitz in Österreich haben und ein Konto oder Depot bei einer Schweizer Bank besitzen. Schweizer Banken werden für diese unversteuerten Beträge für die Vergangenheit eine Abgeltungsteuer (Steuersatz zwischen 15 % und 38 %) einheben, sie werden also von österreichischen Kunden einen pauschalen Steuerbetrag auf bereits bestehende Vermögen bzw. Kapitalerträge und -gewinne abziehen und diese an die österreichischen Steuerbehörden weiterleiten. Mit dieser Überweisung gilt die Steuerpflicht der Vergangenheit als abgegolten. Für den Anleger besteht allerdings ein Wahlrecht. Er kann sich entweder für diese Nachversteuerung in Form einer anonymen Einmalzahlung oder eine Offenlegung seiner Vermögenswerte gegenüber de...