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SWK 13, 1. Mai 2012, Seite 654

Regierungsvorlage zur Verbesserung des Pensionskassensystems beschlossen

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, die Rechtsanwaltsordnung und das Gehaltskassengesetz 2002 geändert werden, beschlossen. Im PKG sollen die Anwartschaftsberechtigten mit einem Lebensphasenmodell eine begrenzte Anzahl an Entscheidungsmöglichkeiten für eine bestimmte Veranlagungsform haben. Es soll eine besondere auf Sicherheit ausgerichtete Veranlagungs- und Risikogemeinschaft eingerichtet werden, in der für Leistungsberechtigte die Anfangspension garantiert wird. Die Informationsrechte der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten sowie die Transparenz des Pensionskassensystems sollen verbessert werden. Der Wechsel zwischen den unterschiedlichen Produkten Pensionskasse und betriebliche Kollektivversicherung soll auch auf individueller Basis möglich sein. Im BPG werden die notwendigen arbeitsrechtlichen Änderungen vorgenommen: Die Möglichkeiten, variable Beiträge/variable Prämien in die Pensionskasse/betriebliche Kollektivversicherung (BKV) zu leisten und für bestimmte Zeiten mit reduziertem Entgeltanspruch die Beiträge zur Pensionskasse bzw....

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