Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 1-2, 5. Jänner 2015, Seite 79

Keine Festsetzung von KESt gegenüber der ausschüttenden Gesellschaft

Die Vorschreibung von Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs 5 EStG (nun: § 95 Abs 4 EStG) mittels Festsetzung ist nach dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung nur beim „Empfänger der Kapitalerträge“ zulässig, nicht hingegen bei der (verdeckt) ausschüttenden Gesellschaft ( RV/2100820/2011, Revision nicht zugelassen).

Daten werden geladen...