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SWK 1-2, 5. Jänner 2015, Seite 80

Vorsorgemethoden beim Verkehrswert- und beim Kapitalkontenzusammenschluss

Die wesentlichen Aussagen im Überblick

Petra Hübner-Schwarzinger

Mit Erlass vom , BMF-010200/0022-VI/1/2014, hat das BMF die endgültige Fassung der Richtlinienwartung zu Art. IV UmgrStG (Zusammenschlüsse) der Öffentlichkeit zugängig gemacht. Dieser Beitrag soll die wesentlichen Aussagen des Wartungserlasses zu den Zusammenschlusstechniken darstellen und auf die Bedeutung in der Praxis hinweisen.

1. Aussagen zum Verkehrswertzusammenschluss

  • Ein Verkehrswertzusammenschluss soll auch bei einer fortgesetzten Einnahmen-Ausgaben-Rechnung möglich sein (Rz 1312a UmgrStR). Damit wird dem vielfach in der Literatur aufgeworfenen Aspekt, dass eine Evidenzhaltung von stillen Reserven im Rahmen von Ergänzungsbilanzen (nunmehr: Ergänzungsrechnungen) auch für einen Einnahmen-Ausgaben-Rechner möglich ist, wie etwa Anteilserwerbe zeigen, entsprochen. Somit sind Ergänzungsrechnungen zu erstellen und gegebenenfalls fortzuschreiben. Dies bedingt die Aufteilung der stillen Reserven auf die einzelnen Wirtschaftsgüter, die mit stillen Reserven behaftet sind. Die Kapitalkonten müssen nach den Grundsätzen eines ordnungsgemäßen Rechnungswesens weitergeführt werden, um eine spätere Auseinandersetzung kapitalkontenmäßig vollziehen zu können. Stille Reserven im Umlaufvermögen sind im ersten Kalender...

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