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Übertragung von außerbetrieblichem Vermögen, betrieblichen Liegenschaften, Sonderbetriebsvermögen und Vermögen ins variable Kapitalkonto einer Personengesellschaft
Die wesentlichen Aussagen im Überblick
Mit Erlass vom , BMF-010200/0022-VI/1/2014, hat das BMF die endgültige Fassung der Richtlinienwartung zu Art. IV UmgrStG (Zusammenschlüsse) der Öffentlichkeit zugängig gemacht. Dieser Beitrag soll die wesentlichen Aussagen des Wartungserlasses zu den Fragen der Vermögensübertragung – insb unter Beleuchtung des Liegenschaftsvermögens – im Rahmen und außerhalb eines Zusammenschlusses darstellen.
1. Übertragung von außerbetrieblichem Vermögen auf eine Personengesellschaft
Eine wesentliche und neue Aussage wird hinsichtlich der Einlage von außerbetrieblichem Vermögen getroffen (siehe Rz 1417 ff UmgrStR). Dieses wird nämlich partiell, soweit das übertragende Vermögen auf andere Zusammenschlusspartner (Mitgesellschafter) übergeht, als dem Tauschgrundsatz gemäß § 6 Z 14 EStG unterliegend betrachtet. Überträgt ein Zusammenschlusspartner außerbetriebliches Vermögen, so tauscht er – nach Ansicht der Finanzverwaltung – dieses gegen eine Beteiligung ein. Demnach „veräußert“ er diesen Teil des übertragenen Vermögens an seine Zusammenschlusspartner. Der auf ihn entfallende Anteil wird als Einlage gemäß § 6 Z 5 EStG betrachtet.
Wesentliche Bedeutung hat diese Ansicht bei aus dem Privatvermögen eingelegten Liegenschaften und Wertpapieren. Diese Ansi...