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SWK 1-2, 5. Jänner 2015, Seite 85

Zusammenschlüsse, Vorsorgemaßnahmen und Immobilienertragsteuer

Wartungserlass zu Art. IV UmgrStG bringt neue Aussagen

Erich Wolf

Die Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung der Verschiebung von steuerpflichtigen Reserven sind in der Umgründungspraxis von hoher Bedeutung, zumal Fehler in den Vorsorgemaßnahmen zum steuerlichen SuperGau führen: der steuerpflichtigen Gewinnrealisierung anlässlich des Zusammenschlusses. Bei Liegenschaften kommt es durch die Immobilienertragsteuer zu einer neuen Situation. Steuerlich begünstigte Wirtschaftsgüter (wie bestimmte Immobilien oder Kapitalanlagen) und „normal“ zu besteuernde Wirtschaftsgüter sind hinsichtlich der Vorsorgemethoden getrennt zu behandeln.

1. Zusammenschluss, übertragene Reserven und Ausgleichszahlung

Ein Zusammenschlusspartner mit übertragenen Reserven erhält anlässlich des Zusammenschlusses einen Ausgleich hierfür, dass die anderen Partner seine Stichtagsreserven nach dem Zusammenschluss übernehmen. Diese Situation kann sich auch bei Gründungen von Kanzleipartnerschaften stellen.

Beispiel 1

Ein Junior-Steuerberater Max Flink verpartnert sich mit dem Seniorpartner Nixloslassen. Der Junior soll Bargeld, der Senior die Kanzlei übertragen. Der Buchwert der Kanzlei des Seniors ist 100, der Verkehrswert 1.000, die zu übertragenen Reserven betragen somit 900. Das Beteiligu...

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