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Einkünfte: Preisgeld
Das Preisgeld einer Sängerin, die im Rahmen einer im Fernsehen übertragenen Musiksendung, die im Übrigen von einem bekannten Künstler der Musikbranche (Sänger) moderiert worden ist, verdient hat, weist einen unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer betrieblichen Tätigkeit auf. Zudem ist der Fernsehauftritt mit einem populären Sänger als Moderator den betrieblichen Zwecken der Mitbeteiligten als selbständige Sängerin unzweifelhaft förderlich. – (§ 22 Z 1 lit a EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2010/15/0186)