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VfGH bestätigt Gemeindefusionen
Der VfGH hat mittlerweile alle (bis auf ein) Verfahren zu den steiermärkischen Gemeindefusionen abgeschlossen. Zusammengefasst lautet das Ergebnis, dass die Gemeinden, die gegen die Fusion Anträge beim Verfassungsgerichtshof gestellt haben, allesamt nicht im Recht sind. In keinem dieser Fälle ist die Fusion unsachlich. Die Anträge wurden daher als unbegründet abgewiesen.