Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neuerungen im UGB durch die Bilanzrechtsreform
Rechnungslegungs-/Konsolidierungsplicht – Angleichung der Bewertungsvorschriften – Modernisierung des Bilanzrechts – Entschärfung bei Zwangsstrafen
Am wurde das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz (RÄG) 2014 vom Nationalrat beschlossen. Es tritt generell mit dem in Kraft (das ist auch der Stichtag für die Umsetzung der Bilanz-Richtlinie 2013/34/EU), ist aber in seinen wesentlichen Teilen erst für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem beginnen. Mit der Richtlinie wird auch ein Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen (sog „country by country reporting“) für große rohstofffördernde Unternehmen eingeführt, der aber im folgenden Beitrag außer Betracht bleiben soll.
1. Schwerpunkte des RÄG 2014
Das RÄG 2014 dient in erster Linie der Umsetzung der Bilanz-Richtlinie ins österreichische Recht. Diese Umsetzung der Richtlinie wird zweitens zum Anlass genommen, das Bilanzrecht insgesamt zu modernisieren. Der Weg zu dem dahinterstehenden Ziel, Deregulierung und Verbesserung der Aussagekraft des UGB-Abschlusses, wurde bereits mit dem RÄG 2010 beschritten und soll nun vorläufig zu einem Ende gefunden haben. Drittens werden mit dem RÄG 2014 die Bewertungsvorschriften von Unternehmensrecht und Steuerrecht weiter angeglichen. Schließlich bringt das Gesetz weitere Erleichterungen für Kleinstunternehmen („micro entities“) und eine Entschärfung ...