Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kapitalverkehrsfreiheit: Höhere Bewertung von ausländischen Einkünften für die Anwendung der Progressionsklausel unzulässig
Art. 63 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaates wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, sofern sie bei der Anwendung einer in einem Doppelbesteuerungsabkommen enthaltenen Progressionsklausel allein deshalb zu einem höheren Einkommensteuersatz führt, weil die Methode zur Ermittlung der Einkünfte aus Immobilien darauf hinausläuft, dass Einkünfte aus in einem anderen Mitgliedstaat gelegenen, nicht vermieteten Immobilien höher bewertet werden als Einkünfte aus solchen Immobilien, die im erstgenannten Mitgliedstaat gelegen sind. Das vorlegende Gericht hat zu prüfen, ob die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Regelung dies bewirkt.
( Verest und Gerards, Rs. C-489/13)