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SWK 31, 1. November 2014, Seite 1319

Aus- und Fortbildungskosten eines AHS-Lehrers

(W. R.) – Der als AHS-Lehrer für die Fächer Geschichte und Geografie tätige Beschwerdeführer machte unter der Rubrik Aus- und Fortbildung Aufwendungen für den Besuch eines Vorbereitungskurses für die Befähigungsprüfung für das Gewerbe „Fremdenführer“ als Werbungskosten geltend. Demgegenüber vertrat die Abgabenbehörde die Auffassung, dass die Anerkennung von Umschulungskosten das Vorliegen über eine bloße Absichtserklärung der künftigen Einnahmenerzielung hinausgehender Umstände voraussetze, wobei nämliche Umstände wegen des vom Beschwerdeführer ausgeübten Berufs als nicht gegeben zu erachten seien. In seiner gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung führte der Beschwerdeführer aus, dass die Kurskosten wegen artverwandter Lehrinhalte zu seiner Tätigkeit als Lehrer den Begriff der ertragsteuerlichen abzugsfähigen Aus- und Fortbildung erfüllten. Während unter Ausbildungskosten Aufwendungen zur Erlangung von Kenntnissen, die eine nachfolgende Berufsausübung erst ermöglichen, zu verstehen sind, dienen Fortbildungskosten dazu, die bisherigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu verbessern, um im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, den jeweiligen Anforderungen gerec...

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