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SWK 31, 1. November 2014, Seite 1320

Anerkennung des AVAB trotz Ehescheidung

(W. R.) – In einem mit datierten Vorhalt wurde dem den AVAB beantragenden Beschwerdeführer seitens des Finanzamtes mitgeteilt, dass seine geschiedene Ehegattin der Abgabenbehörde bekanntgegeben habe, dass sie im Anschluss an die mit erfolgte Scheidung zwar bis zum mit dem Beschwerdeführer im selben Haus, jedoch in getrennten Stockwerken gelebt habe, sodass realiter keine gemeinsame Lebens-, Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft mit ihm bestanden habe. In der Begründung des den AVAB nicht anerkennenden ESt-Bescheids führte die Abgabenbehörde aus, dass ungeachtet der erst im Oktober 2007 erfolgten polizeilichen Abmeldung von der gemeinsamen Wohnadresse keine Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft bestanden habe. Aus dem Beschwerdevorbingen geht hervor, dass die geschiedenen Ehegatten im Zeitraum März bis Oktober 2007 gemeinsam Besuch empfangen, Familienfeiern veranstaltet, Bergtouren unternommen sowie Kinos, die Oper als auch Restaurants aufgesucht bzw. bei Freunden zu Abend gegessen hätten. Die Aussage, wonach der Beschwerdeführer seiner im Scheidungsvergleich bedungenen Unterhaltspflicht nicht nachgekommen sei, widerspreche angesichts der beigelegten, Zahlungen im Gesa...

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