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Kapitalertragsteuer bei Ausschüttungen an EU-Muttergesellschaften
Keine Erstattung bei Outbound-Dividende bei erwiesenem Missbrauch
Im Erkenntnis vom , 2011/15/0080, hat der VwGH erstmals festgehalten, dass bei erwiesenem Missbrauch keine Erstattung von Kapitalertragsteuer auf sog. Outbound-Dividenden zusteht.
1. Unionsrechtliche Vorgaben
Die Mutter-Tochter-Richtlinie regelt die Besteuerung von Dividendenzahlungen zwischen verbundenen Unternehmen innerhalb der EU. Grundsätzlich soll dadurch eine Mehrfachbesteuerung grenzüberschreitend gezahlter Dividenden vermieden werden. Der Gewinn einer Tochtergesellschaft wird ohnehin grundsätzlich in deren Ansässigkeitsstaat besteuert. Zusätzlich darf allerdings bei der Ausschüttung von Dividenden an in einem EU-Mitgliedstaat ansässige Gesellschafter keine Kapitalertragsteuer einbehalten werden. Schuldner und Gläubiger der Zahlung müssen dafür jedoch in zwei unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten ansässige Kapitalgesellschaften sein. Die Muttergesellschaft muss mindestens zu 10 % mittelbar oder unmittelbar am Kapital der Tochtergesellschaft beteiligt sein. Die Beteiligung muss bei Ausschüttung grundsätzlich während eines ununterbrochenen Zeitraums von mindestens einem Jahr bestanden haben.
2. Umsetzung in Österreich
In Österreich wurde die Mutter-Tochter-Richtlinie für von öster...