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SWK 31, 1. November 2014, Seite 1313

Grünes Licht für verstärkten Schutz vor Lohndumping

Ausweitung der Lohnkontrollen – Anhebung der Verwaltungsstrafen

(SWK) – Der Ministerrat hat am die Regierungsvorlage zu einem Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitszeitgesetz und das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert werden – Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz (ASRÄG) 2014 –, beschlossen. Mit dem Gesetz soll primär der Schutz vor Lohn- und Sozialdumping verbessert werden. Die Beschlussfassung im Plenum des Nationalrats und Bundesrats sowie die Kundmachung im Bundesgesetzblatt sind für den Herbst 2014 vorgesehen.

1. Ausweitung der Lohnkontrolle, höhere Strafen

Das Gesetzespaket bringt eine Ausweitung der behördlichen Lohnkontrolle: Bis dato wurde lediglich der Grundlohn kontrolliert. Neu ist die Einbeziehung aller Entgeltbestandteile, inklusive Sonderzahlungen, Zulagen und Zuschlägen, in die Lohnkontrolle.

Zudem soll ein Paradoxon im Zusammenhang mit fehlenden Lohnunterlagen ausgehebelt werden: Bisher wurden Verwaltungsstrafen von 500 bis 5.000 Euro – und damit deutlich geringere Strafen als bei nachgewiesener Unterentlohnung – verhängt. Das Strafniveau soll angepasst werden und künftig in einer Bandbreite zwischen 1.000 und 10.000 Euro liegen. Statt der derzeitigen Pauschalstrafe pro Arbeitgeber, also einer Höchstsanktion von 5.000 Euro, soll die Strafe wegen N...

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