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ASoK 11, November 2021, Seite 427

Familienbonus Plus ist mit der nach dem Tarif gemäß § 33 Abs 1 EStG errechneten Steuer begrenzt

Der Familienbonus Plus ist als erster Absetzbetrag von der nach dem Tarif gemäß § 33 Abs 1 EStG errechneten Steuer abzuziehen (siehe auch ErlRV 190 BlgNR 26. GP, 8). Er ist nicht negativsteuerfähig, die Wirkung ist daher mit der Höhe der Tarifsteuer begrenzt (, unter Verweis auf Kanduth-Kristen in Jakom EStG14 [2021] § 33 Rz 45).

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