Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Familienbonus Plus ist mit der nach dem Tarif gemäß § 33 Abs 1 EStG errechneten Steuer begrenzt
Der Familienbonus Plus ist als erster Absetzbetrag von der nach dem Tarif gemäß § 33 Abs 1 EStG errechneten Steuer abzuziehen (siehe auch ErlRV 190 BlgNR 26. GP, 8). Er ist nicht negativsteuerfähig, die Wirkung ist daher mit der Höhe der Tarifsteuer begrenzt (, unter Verweis auf Kanduth-Kristen in Jakom EStG14 [2021] § 33 Rz 45).