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GSVG-Beiträge für Gewinnausschüttungen abzugsfähig?
; Beiser, Sind GSVG-Beiträge für Ausschüttungen abzugsfähig? SWK 2016, 1494.
Nach der angeführten Rechtsprechung gilt das steuerliche Abzugsverbot für Aufwendungen im Zusammenhang mit endbesteuerten Einkünften aus Kapitalvermögen auch dann, wenn die Regelbesteuerungsoption ausgeübt wird. Wenn man die GSVG-Beiträge, die Gesellschafter-Geschäftsführer für Gewinnausschüttungen zu entrichten haben, diesen Einkünften zurechnet, wären sie daher auch im Falle einer Option zur Regelbesteuerung nicht abzugsfähig.
Überzeugender ist es meines Erachtens aber, diese Beiträge der selbständigen Erwerbstätigkeit als Geschäftsführer zuzurechnen. Damit sind sie als Betriebsausgaben im Zusammenhang mit der Tätigkeitsvergütung gemäß § 4 Abs 4 Z 1 EStG abzugsfähig. Fehlt es an einer entsprechenden Tätigkeitsvergütung, dann sind diesbezügliche Verluste ausgleichs- und vortragsfähig.