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ASoK 11, November 2021, Seite 438

Bezugsumwandlung zugunsten der Privatnutzung arbeitgebereigener Elektrofahrzeuge

Rz 206 der LStR 2002; ; Artner, Bezugsumwandlung: Weniger Brutto, dafür Privatnutzung Firmen-E-Fahrzeug ohne Sachbezug – Was wird abgabenrechtlich anerkannt, was nicht (Teil I)? PVP 2021, 243; Drs, Betriebliche Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung (Teil I), ASoK 2015, 362.

Im Hinblick darauf, dass die für Abgaben- und Beitragszwecke maßgebliche Sachbezugswerteverordnung für die Privatnutzung arbeitgebereigener Elektrofahrzeuge einen Wert von null festlegt, wurde zuletzt verstärkt die Frage der Möglichkeit einer Bezugsumwandlung zugunsten eines solchen Sachbezugs thematisiert. Der Vorteil einer solchen Bezugsumwandlung liegt darin, dass der Arbeitnehmer anstelle eines steuerpflichtigen Geldbezugs eine gleichwertige, steuerfreie Sachleistung erhält. Anstelle eines der Lohnbesteuerung unterliegenden Geldbezugs wird ein Sachbezug brutto für netto gewährt.

Klarzustellen ist diesbezüglich, dass sich die angeführte Begünstigung der Sachbezugswerteverordnung auf die unentgeltliche bzw kostenbegünstigte Privatnutzung arbeitgebereigener Elektrofahrzeuge (als solche gelten auch vom Arbeitgeber angemietete bzw geleaste Fahrzeuge) durch den Arbeitnehmer beschränkt. Der begünstigte Erwerb eines Elektrofahrzeugs durch den Arbeitnehmer ...

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