Gruppenbesteuerung
1. Aufl. 2005
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2.4 Vorgesellschaft
Eine Vorgesellschaft (dazu KStR 2001 Rz 120 bis 122) kann trotz fehlender Eintragung im Firmenbuch bereits Gruppenmitglied bzw. Gruppenträger sein, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Kommt die Eintragung im Firmenbuch nicht zustande, ist die Vorgesellschaft steuerlich wie eine Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) zu behandeln und kann daher von Beginn an nicht GruppenmitgliedS. 561bzw. Gruppenträger sein. Die bescheidmäßige Anerkennung der beantragten Unternehmensgruppe (siehe Pkt. 8.3.4) hat daher erst nach der Eintragung des Gruppenträgers und der Mitglieder zu erfolgen.