Gruppenbesteuerung
1. Aufl. 2005
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S. 628Erläuterungen für das Ausfüllen des Gruppenantrages (G 1 – G 4a)
Allgemeines
[1] Die Formulare für den Gruppenantrag sind in Form eines „Baukastensystems“ zusammengestellt.
Die Antragsbestandteile sind hierbei in verschiedenen Formularen aufgeteilt:
G 1 In diesem Formular sind die Daten des Gruppenträgers/des Hauptbeteiligten einer Beteiligungsgemeinschaft als Gruppenträger zu erfassen.
G 1a In diesem Formular sind die Daten des Mitbeteiligten einer Beteiligungsgemeinschaft zu erfassen (für jeden Mitbeteiligten einer Beteiligungsgemeinschaft ist ein gesondertes G 1a Formular auszufüllen).
G 2 Es sind die Daten der inländischen Gruppenmitglieder (Gesellschaftssitz in Österreich) zu erfassen (für jedes Gruppenmitglied ist ein gesondertes G2 Formular auszufüllen).
G 3 Es sind die Daten der ausländischen Gruppenmitglieder (Gesellschaftssitz außerhalb Österreichs) zu erfassen (für jedes ausländische Gruppenmitglied ist ein gesondertes G 3 Formular auszufüllen). Siehe auch Punkt [12]
G 4 Darstellung der finanziellen Verbindung des Gruppenträgers zu einem Gruppenmitglied (für jede finanzielle Verbindung ist ein gesondertes G 4 Formular auszufüllen).
G 4a Darstellung der finanziellen Verbindung des Gruppenmitglieds zu einem anderen Gruppenmitglied (für jede finanzielle Verbindung ist ein gesondertes G 4a Formular auszufüllen).
G 1
[2] Ein Steuerausgleich ist zwischen dem Gruppenträger und sämtlichen Gruppenmitgliedern zu vereinbaren.
[3] Der Gruppenantrag ist grundsätzlich (nach Kundmachung der entsprechenden Verordnung) beim für den Gruppenträger zuständigen Finanzamt mit erweitertem Aufgabenkreis (§ 8 Abs. 3 AVOG) einzubringen. Sind sämtliche inländische Gruppenmitglieder (Gesellschaftssitz in Österreich) und der Gruppenträger ausschließlich kleine oder mittelgroße Gesellschaften mit beschränkter Haftung, ist der Antrag beim zuständigen Finanzamt des Gruppenträgers einzubringen.
[4] Der Gruppenträger ist mit der laufenden Nummer "1" zu bezeichnen. Tritt als Gruppenträger eine Beteiligungsgemeinschaft auf, ist der Hauptbeteiligte mit der laufenden Nummer "1" zu bezeichnen. Der Mitbeteiligte hat hingegen die laufende Nummer des Hauptbeteiligten sowie den Zusatz "a", "b", "c", "d", etc. zu verwenden (zB Mitbeteiligter "1a"). Die Gruppenmitglieder, deren Einkommen direkt dem Gruppenträger zuzurechnen sind, sind fortlaufend zu nummerieren (zB "2", "3", "4", etc.). Ist auf einer Zwischenstufe eine Beteiligungsgemeinschaft eingeschlossen, haben die Mitbeteiligten die laufende Nummer des Hauptbeteiligten sowie den Zusatz "a", "b", "c", "d", etc. zu verwenden.
[5] Bitte ankreuzen, ob der Gruppenträger bzw. der Hauptbeteiligte in einer Beteiligungsgemeinschaft auf Ebene des Gruppenträgers unbeschränkt, beschränkt steuerpflichtig ist, oder doppelt ansässig ist.
[6] Bitte ankreuzen, ob als Gruppenträger eine Gesellschaft alleine oder eine Beteiligungsgemeinschaft auftritt.
G 1a
[7] Das Formular ist nur auszufüllen, wenn als Gruppenträger/Gruppenmitglied eine Beteiligungsgemeinschaft auftritt. Die Daten des/der Mitbeteiligten der Beteiligungsgemeinschaft sind hierin zu erfassen.
[8] Es sind sowohl die laufende Nummer des Mitbeteiligten der Beteiligungsgemeinschaft als auch die laufende Nummer des Gruppenträgers/Hauptbeteiligten der Beteiligungsgemeinschaft als Gruppenträger anzugeben.
[9] Bitte ankreuzen, ob der Mitbeteiligte unbeschränkt, beschränkt steuerpflichtig ist, oder doppelt ansässig ist.
G 2
[10] Im Formular G 2 sind die Daten der inländischen (Gesellschaftssitz in Österreich) Gruppenmitglieder zu erfassen. Es ist die Stellung als Gruppenmitglied, als Hauptbeteiligter einer Beteiligungsgemeinschaft, oder als Mitbeteiligter einer Beteiligungsgemeinschaft anzukreuzen.
[11] Sollte das Gruppenmitglied Hauptbeteiligter einer Beteiligungsgemeinschaft sein, ist auch die laufende Nummer des Mitbeteiligten anzuführen.
G 3
[12] Im Formular G 3 sind die Daten der ausländischen (Gesellschaftssitz außerhalb Österreichs) Gruppenmitglieder zu erfassen. Das Formular ist von den gesetzlichen Vertretern des direkt übergeordneten Gruppenmitgliedes (Gruppenträgers) zu unterfertigen. Besitzt das ausländische Gruppenmitglied eine inländische Betriebstätte, ist das Formular auch von den Organen des ausländischen Gruppenmitglieds zu unterfertigen.
[13] Es ist die laufende Nummer des übergeordneten Gruppenmitgliedes anzugeben.
G 4 – G 4a
[14] Der Gruppenträger ist mit der laufenden Nummer zu bezeichnen.
[15] Die laufende Nummer des Gruppenmitgliedes bzw. des Mitbeteiligten einer Beteiligungsgemeinschaft ist anzugeben.
[16] Es ist auszuwählen, welche Beteiligungsform gegeben ist. Ein Ankreuzen von mehreren Beteiligungsformen gemeinsam ist möglich (zB Der Gruppenträger 1 ist am Gruppenmitglied 2 sowohl unmittelbar (in Höhe von 40 %) als auch mittelbar über eine Personengesellschaft beteiligt).
[17] Ist eine mittelbare Beteiligung über eine Personengesellschaft gegeben, so ist einerseits die prozentuale Beteiligung des Gruppenträgers an der Personengesellschaft anzugeben, sowie das prozentuelle Beteiligungsverhältnis der Personengesellschaft am Gruppenmitglied.
[18] Ist eine mittelbare Beteiligung über ein Gruppenmitglied gegeben, so ist es ausreichend das prozentuelle Beteilungsverhältnis des Gruppenmitgliedes anzugeben, das die mittelbare Beteiligung vermittelt [zB der Gruppenträger 1 ist mittelbar über das Gruppenmitglied 2 (zB in Höhe von 80 % am Grundkapital) am Gruppenmitglied 3 verbunden]. Das Beteiligungsverhältnis vom Gruppenmitglied 2 am Gruppenmitglied 3 ist im Formular G 4a darzulegen.
[19] Tritt als Gruppenträger/Gruppenmitglied eine Beteiligungsgemeinschaft auf, so hat der Hauptbeteiligte seine eigene Beteiligung am Grund-, Stamm oder Genossenschaftskapital am Gruppenmitglied bzw. an einer Personengesellschaft das prozentuelle Ausmaß anzugeben.
[20] Tritt als Gruppenträger/Gruppenmitglied eine Beteiligungsgemeinschaft auf, so ist die laufende Nummer des Mitbeteiligten (zB 1a) sowie das prozentuelle Beteiligungsverhältnis des Mitbeteiligten zum Gruppenmitglied bzw. an einer Personengesellschaft anzugeben.
[21] Gibt es mehrere Mitbeteiligte einer Beteiligungsgemeinschaft so haben auch diese ihre laufenden Nummern anzugeben (zB 1b, 1c, etc).